Hammermühle

In der letzten Phase des Tierkörperbeseitigungsverfahrens, nach dem Entzug von Wasser und Fett, wird die feste Fraktion nach dem Abkühlen zu Fleisch- und Knochenmehl gemahlen, das vermarktet werden kann.

Diese Feinvermahlung erfolgt mit einer Hammermühle, die in den Leistungsklassen 30-45-75-90 KW und 1500 oder 3000 U/min mit einer Verarbeitungskapazität von bis zu 6T/Std. erhältlich ist.

Die Hammermühle zerkleinert die abgekühlten Presskuchen zu Mehl, das kleiner als 2 mm ist.

  • SA 19 010 HM6 DSCN3506
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